Slogan
blockHeaderEditIcon

Dem Finanzamt nur das geben, was notwendig ist.

Adresse
blockHeaderEditIcon

Horst Kohler & Partner
Steuerberater

Hindenburgstr. 32

71083 Herrenberg

Hauptmenue
blockHeaderEditIcon
21.03.2020 18:12 ( 302 x gelesen )

Neue Musterklage gegen Doppelbesteuerung bei Renten

Die Musterklage – Der Fall

Der Kläger war zunächst angestellt, dann selbstständig tätig. Neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie einem Versorgungswerk hatte er mehrere private Rentenversicherungen abgeschlossen. Das Hessische FG hatte in seinem Fall bereits eine Doppelbesteuerung festgestellt, diese aber als geringfügig angesehen (Hessisches FG, Urteil v, 28.5.2018, 7 K 2456/14). Nun liegt der Sachverhalt dem BFH vor. Das BMF ist dem Verfahren beigetreten. Das Gericht wird in dem Fall nun voraussichtlich klären müssen, wie eine Zweifachbesteuerung berechnet wird. Dies ist derzeit sehr umstritten. Zudem geht es auch um den Ertragsanteil bei privaten Renten (Az beim BFH X R 20/19).



21.03.2020 17:47 ( 478 x gelesen )

Abtretung einer Darlehensforderung als typisch stille Einlage

Leitsätze

  1. Einem partiarischen Darlehen sind – in Abgrenzung von einer stillen Beteiligung – eine Verlustbeteiligung des Darlehensgebers und eine gemeinsame Zweckverfolgung (§ 705 BGB) fremd.
  2. Wird zur Erbringung der Einlage in eine typisch stille Gesellschaft eine Darlehensforderung gegenüber einer Kapitalgesellschaft als Inhaberin des Handelsgewerbes abgetreten, so handelt es sich um einen tauschähnlichen Vorgang, bei dem eine Forderung für die stille Beteiligung hingegeben wird.
  3. Auch bei Hingabe einer Darlehensforderung gegen eine typisch stille Beteiligung bemessen sich die Anschaffungskosten des erlangten Wirtschaftsguts nach dem gemeinen Wert des hingegebenen Wirtschaftsguts. Dieser bestimmt sich nicht nach den Verhältnissen, die erst durch die Vereinbarung der stillen Beteiligung mit Wirkung für die Zukunft geschaffen werden.
  4. Die für den Fall des Rechtsmittels einer vollbeendeten Personengesellschaft gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid entwickelten Auslegungsgrundsätze (sog. Spiegelbildbetrachtung) gelten auch dann, wenn ein entsprechendes Rechtsmittel von der Rechtsnachfolgerin einer vollbeendeten Personengesellschaft eingelegt worden ist. Ergibt die Auslegung, dass nicht alle nunmehr klagebefugten Gesellschafter als Rechtsmittelführer in Betracht kommen, sind die übrigen – soweit sie durch die streitgegenständliche(n) Feststellung(en) beschwert sind – zum Verfahren hinzuzuziehen bzw. notwendig beizuladen.



21.03.2020 17:38 ( 532 x gelesen )

BFH: Vorbehaltsnießbrauch bei unentgeltlicher Übertragung eines verpachteten land- und fortwirtschaftlichen Betriebs

Aktenzeichen: VI R 26/17
Urteile/Beschlüsse vom 08.05.2019

Leitsätze

1. Bei den Einkünften aus Land- und Fortwirtschaft hat die Bestellung eines Nießbrauchs zur Folge, dass zwei Betriebe entstehen, nämlich ein ruhender Betrieb in der Hand des nunmehrigen Eigentümers (des Nießbrauchsverpflichteten) und ein wirtschaftender Betrieb in der Hand des Nießbrauchsberechtigten und bisherigen Eigentümers (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung).

2. Die Rechtsprechung zur unentgeltlichen Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unter Nießbrauchsvorbehalt gilt auch für die Übertragung eines Verpachtungsbetriebs.

3. Zahlungen für die Entlassung des Grundbesitzes aus der Pfandhaft eines zum Betriebsvermögen gehörenden Nießbrauchsrechts sind betrieblich veranlasst und erhöhen ihrerseits das Betriebsvermögen.



21.03.2020 16:00 ( 530 x gelesen )

Vertraglich festgelegter Vorabgewinn ist umsatzsteuerbar

Erhält ein Land- und Forstwirt für die Überlassung von Vieheinheiten an "seine KG" einen vertraglich festgelegten Vorabgewinn, ist nach einem Urteil des FG Düsseldorf von einem Leistungsaustausch auszugehen. Die Umsätze unterliegen dem Regelsteuersatz.

Überlassung von Vieheinheiten

Der Kläger ist hauptberuflicher Land- und Forstwirt und innerhalb seines landwirtschaftlichen Betriebs als Einzelunternehmer tätig. Er versteuert seine Umsätze nach Durchschnittssätzen gemäß § 24 UStG. Außerdem ist er Komplementär einer aus ihm (Kapitalanteil 97 %) und einem Kommanditisten (Kapitalanteil 3 %) bestehenden KG. Diese betreibt einen landwirtschaftlichen Betrieb in Form einer Tierhaltungskooperation.

Im Gesellschaftsvertrag der KG ist unter anderem geregelt, dass der Kläger der KG 140 Vieheinheiten zur Nutzung zur Verfügung stellt und daher einen Vorabgewinn von je 5 EUR je überlassener Vieheinheit erhält. Die hieraus erzielten Einnahmen unterwarf er nicht der Umsatzsteuer, da es sich nach seiner Auffassung um nicht umsatzsteuerbare gewinnabhängige Vergütungen als Form der Gewinnverteilung handelte. Das Finanzamt sah in der Überlassung der Vieheinheiten gegen Vorabgewinnanteile einen umsatzsteuerbaren und umsatzsteuerpflichtigen Leistungsaustausch und sah insoweit auch keinen Raum für eine Pauschalierung nach § 24 UStG.



21.03.2020 15:55 ( 497 x gelesen )

BMF zur Verwendung IAB in Mitunternehmerschaften

BMF-Schreiben vom 20. März 2017 (BStBl I S. 423) mit Betreff:

Steuerliche Gewinnermittlung; Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 15. November 2017 (BStBl 2019 II S. xxx) zur Verwendung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) im Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft für Investitionen im Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers

BMF zur Verwendung IAB in Mitunternehmerschaften



« 1 ... 10 11 12 (13) 14 15 16 ... 22 »
meistgelesene_Artikel
blockHeaderEditIcon
Suche-Block
blockHeaderEditIcon

Suche

Geben Sie mindestens 3 Buchstaben ein.


Steuerberater-Kammer
blockHeaderEditIcon

Mehr als Du denkst: alle Infos zu steuerberatenden Berufen

Ihr Steuerberater - unabhängig, zuverlässig, vorausschauend.

Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*