Einzug des Milchlieferrechts
Lesen Sie im beigefügten PDF das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17.1.2019, VI R 52/16 zum Einzug des Milchlieferrrechts nach Beendigung des Pachtvertrags
Altenteilsleistungen in der Land- und Forstwirtschaft
Altenteilsleistungen sind mit ihrem tatsächlichen Wert, der im Einzelnen nachzuweisen ist, abzugsfähig. Es ist jedoch nicht zu beanstanden, wenn der Wert der unbaren Altenteilsleistungen am Maßstab der Sachbezugswerte des § 2 Abs. 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV - in der für den jeweiligen Veranlagungszeitraum geltenden Fassung geschätzt wird (SvEV).
Für die unbaren Altenteilsleistungen ergeben sich folgende Werte:
Nichtbeanstandungsgrenzen für unbare Altenteilsleistungen für Einzelpersonen
VZ |
Verpflegung |
Heizung, Beleuchtung, andere NK |
gesamt |
---|---|---|---|
2016 |
2.832 Euro |
631 Euro |
3.463 Euro |
2017 |
2.892 Euro |
645 Euro |
3.537 Euro |
2018 |
2.952 Euro |
658 Euro |
3.610 Euro |
2019 |
3.012 Euro |
672 Euro |
3.684 Euro |
2020 |
3.096 Euro |
691 Euro |
3.787 Euro |
Elektronische Gutscheine vs. Papiergutscheine
Bei elektronischen Gutscheinen, sogenannten E-Cards, kann die Aktivierung – also der steuerliche Zufluss – vom Arbeitgeber exakt bestimmt werden. Zudem ist eine Barauszahlung – auch geringer Restbeträge – ausgeschlossen. Damit wird vermieden, dass Gutscheine für zwei unterschiedliche Monate versehentlich in einem Monat ausgehändigt werden. In der Regel verlangen die Anbieter für das monatliche Aufladen eine Gebühr. Diese wird nach der aktuellen Rechtslage nicht auf die 44-EUR-Grenze angerechnet, sodass der Arbeitnehmer in den Genuss der vollen 44 Euro monatlich kommt. Das gilt auch, wenn derartige Guthabenkarten anlässlich eines persönlichen Ereignisses mit bis zu 60 Euro aufgeladen werden. Allerdings gewährt die Finanzverwaltung auf den jeweiligen Eurobetrag keinen Bewertungsabschlag von 4 %.
Sachbezugswerte 2020
Im beiliegenden PDF Sachbezugswerte 2020 finden Sie
- die Sachbezugswerte 2020 für freie Verpflegung
- die Sachbezugswerte 2020 für freie Unterkunft
und entsprechende Erläuterungen dazu.
Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2020
Dem beiliegenden Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen können Sie die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2020 entnehmen.
Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2020
GZ: IV A 4 - S 1547/19/10001 :001
DOK: 2019/1054438